Bereits 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission die erste Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie (UHRL) . Nun führt die Kommission eine zweite Überprüfung der Richtlinie durch. In dieser Bewertung wird die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der UHRL untersucht.
Diese öffentliche Konsultation soll der Erfassung der Meinung und praktischen Erfahrungen der Interessenträger dienen. Entsprechend hat der DAFV im August zu diesem Konsultationsprozess beigetragen. Das DAFV Positionspapier kann hier angerufen werden.