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Informationen zum Landeskinderschutzgesetz und zur Handreichung „Auf dem Weg zum Schutzkonzept“

Jugendschutzkonzept LWAF Landeskinderschutzgesetz

Zur Unterstützung unserer Vereine bei der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes stellen wir eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung. Diese Handreichung enthält viele zentrale Elemente von Schutzkonzepten. Dieses Dokument finden sie als digital beschreibbares PDF zum Download hier: „Handreichung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes.

Handreichung zum Download
NRW hat als erstes Bundesland ein Landeskinderschutzgesetz (Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen) verabschiedet. Dieses ist zum 1. Mai 2022 in Kraft getreten.

Zum Gesetz: GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 22 vom 26.4.2022 Seite 503 bis 522 | RECHT.NRW.DE
Die Umsetzung des § 11 fordert jetzt verpflichtend die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem 3. AG KJHG - Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein.

Zu diesen Angeboten gehören auch „die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit“, d.h. auch die Jugendarbeit in Angelvereinen.
1. Schutzkonzepte werden verpflichtend für alle Angelvereine, wenn diese Fördermittel des Landes oder der Kommune erhalten haben oder zukünftig erhalten möchten.

2. Diese Schutzkonzepte sind angepasst auf die Einrichtung und das Angebot zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Folgt man dem Landeskinderschutzgesetz, so müssen alle Organisationen, welche Angebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen, ein Schutzkonzept vorweisen. Ausgenommen sind Vereine, die keine Fördermittel des Landes oder der Kommune erhalten haben oder zukünftig diese auch nicht erhalten möchten.

Nach dem Beschluss der Sportjugend NRW am 3.11.2022 haben sich die Mitgliedsorganisationen verpflichtet, bis zum 31.12.2024 ein Schutzkonzept vorzulegen. Gleiches gilt für Vereine, die durch Weiterleitung Kinder- und Jugendförderplanmittel bspw. für Jugendfreizeiten von uns erhalten.

Wir gehen zudem davon aus, dass in Zukunft die Zuwendung von Fördermitteln jedweder Art vermehrt an das Vorliegen von Schutzkonzepten geknüpft werden.

Darüber hinaus sollte es unser aller Anliegen sein, dass Angelvereine, insbesondere für Kinder und Jugendliche, einen Ort darstellen, an dem sie unbeschwert, gemeinsam und geschützt unserem schönen Hobby nachgehen können. Hierfür ist die Entwicklung effektiver Schutzkonzepte von entscheidender Bedeutung.
- Eine gute Übersicht zu weiteren relevanten Fragen zum Thema Landeskinderschutzgesetz und dessen Umsetzung finden Sie unter dem folgenden Link: Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes im Sport | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

- Checklisten und Materialien zum Thema Schutzkonzepterstellung finden Sie auch bei der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt unter: Rechte- und Schutzkonzepte - Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (psg.nrw)

- Eine sehr gut ausgearbeitete Arbeitshilfe für Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit stellt das Paritätische Jugendwerk NRW als Download zur Verfügung: ISA_br_Schutzkonzepte_RZ_web_7MB.pdf (pjw-nrw.de)

- Sollten Sie Bedarf an Materialien zu weiteren Themengebieten haben, so können Sie diese Anfrage auch unter FV NRW | Kontaktformular für Ratsuchende (fischereiverband-nrw.de) an die Ansprechperson des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. richten.
Die sorgfältig ausgearbeitete Handreichung umfasst zentrale Elemente von Schutzkonzepten. Trotzdem kann diese Handreichung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die enthaltenen Bausteine können ausschließlich als Startpunkt für den Aufbau täterfeindlicher Strukturen angesehen werden. Eine weiterführende Bearbeitung ergänzender, nicht aufgeführter Bausteine, kann, etwa durch die Präzisierung des Landeskinderschutzgesetzes NRW, notwendig werden. Sollten durch den Gesetzgeber weiterreichende Mindestanforderungen formuliert werden, wird die Handreichung dementsprechend angepasst.
Alle zentralen Bearbeitungshinweise wie bspw. Checklisten und einen Fahrplan zur Bearbeitung sind in der Handreichung enthalten. Wir bitten Sie, diese unbedingt zu beachten. Nur so kann die Umsetzung des Schutzkonzeptes im Verein optimal gelingen.
Die Angebote des LSB im Rahmen des Qualitätsbündnisses sind für Mitgliedsorganisationen kostenfrei. Hierzu gehören z.B.:
- Vereinsberatung: Durchführung einer Risikoanalyse, Erstellung eines Schutzkonzeptes, Beratung zu Rechtsfragen, usw.
- Referent*innen für: Fachvorträge, Informationsveranstaltungen, Kurz & Gut Seminare (4LE über VIBSS), Tagesveranstaltungen (8LE)
- Materialien zur Thematik, Handlungsleitfaden für Vereine, Plakate, Broschüren, Flyer, Elternkompass etc.

Link zu den Koordinierungsstellen des Landessportbundes NRW: Unterstützung bei Gewalt im Sport | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

Weitere Unterstützungsangebote erhalten Sie bspw. bei folgenden Fachstellen:
- Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Schutzkonzepte - Initiative Kein Raum für Missbrauch (kein-raum-fuer-missbrauch.de)

- Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt: Service - Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (psg.nrw)
Die ausgebildeten Ansprechpersonen können Sie entweder über unser Kontaktformular: FV NRW | Kontaktformular für Ratsuchende (fischereiverband-nrw.de) oder unter hilfe@fischereiverband-nrw.de kontaktieren.

Ansprechpersonen in unserem Verband:

Marina Knelsen (marina.knelsen@lwaf.de)
Patricia Rubelt (patricia.rubelt@lwaf.de)

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