Landesverband Westfälischer Angelfischer - LWAF - Logo

Schnupperangeln

Übersicht Angelberechtigung / Fischereischein (Angelschein) in NRW

Übersicht Angelschein NRW

Angelvereine können ein Schnupperangeln durchführen

Angelvereine haben die Möglichkeit Schnupperangeln für Jugendliche und Erwachsene ohne Fischereischein (Angelschein) durchzuführen.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

1. Der Veranstalter des "Schnupperangelns" ist ein Fischereiverband. 

2. Bei dem "Schnupperangeln" handelt es sich um eine ein- bis maximal zweitägige Veranstaltung.

3. Die Personen ohne Fischereischein stehen während des "Schnupperangelns" unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung eines erwachsenen Fischereischeininhabers, der für die Einhaltung der
geltenden Vorschriften verantwortlich ist.

4. Tierschutzrelevante Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Abhaken und Töten der gefangenen Fische, werden ausschließlich von den Fischereischeininhabern durchgeführt.

5. Beim Schnupperangeln darf kein eigenes oder mitgebrachtes Fischereigerät verwendet werden.

 

Kinder unter 10 Jahre:
Außerhalb einer Veranstaltung zum sog. "Schnupperangeln" findet der Runderlass des MULNV vom 16.03.2010 zur Zulassung von Kindern unter 10 Jahre beim Angeln weiterhin Anwendung.

In Abstimmung des  MULNV NRW mit dem Beirat für Fischereiwesen ist es mit § 31 Abs. 2 Buchstabe a LFischG vereinbar, wenn Kinder unter 10 Jahren von erwachsenen Fischereischeininhabern unter den folgenden Einschränkungen mit dem Angeln vertraut gemacht werden und beim Angeln assistieren können:

- Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im
Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

- Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.

  • Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

 

Anmeldung eines Schnupperangelns
Copyright © 2024 Landesverband Westfälischer Angelfischer e.V.
crossmenu
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram