Im Lehrgang werden die Grundlagen der Limnologie und Wasserchemie, Fischereirecht und fischereiliche Strukturen sowie eine Einführung in die Bewirtschaftung von Gewässern thematisiert und in Bezug zu den Aufgaben von Gewässerwartinnen und Gewässerwarten gesetzt.
Der Lehrgang schließt ohne Prüfung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Teilnahme am Kurs, auf der die Lehrgangsinhalte aufgeführt sind.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 26 Fischereiökologie
Heinsberger Str. 53
57399 Kirchhundem-Albaum
Eine Anmeldung zu den Lehrgängen Fischereibiologie I + II erfolgen über unseren Landesverband.
Der Antrag zur Anmeldung ist an unseren Referenten für Lehrgangswesen an folgende Adresse zu schicken:
Landesverband Westfälischer Angelfischer e.V.
Werdohler Landstr. 315
58513 Lüdenscheid
Die Lehrgänge beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - Fischereiökologie und Aquakultur in Albaum sind als "berufliche Weiterbildung" anerkannt worden. Es besteht somit die Möglichkeit für die Lehrgänge Bildungsurlaub zu erhalten.
Das LANUV ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt. Dies bedeutet, dass für folgende Lehrgänge die Freistellung nach AWbG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) gegenüber Ihren jeweiligen Arbeitgeber/innen geltend gemacht werden kann:
Fischereibiologie 2
11.03. bis 15.03.2024 | Fischereibiologie 2 – Aufbaulehrgang (ehem. „Gewässerwarte 2“)
08.04. bis 12.04.2024 | Fischereibiologie 2 – Aufbaulehrgang (ehem. „Gewässerwarte 2“)
weitere Informationen
Fischereibiologie 1
04.11. bis 08.11.2024 | Fischereibiologie 1 (ehem. „Gewässerwarte 1“)
11.11. bis 15.11.2024 | Fischereibiologie 1 (ehem. „Gewässerwarte 1“)
18.11. bis 22.11.2024 | Fischereibiologie 1 (ehem. „Gewässerwarte 1“)