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Ehrungsordnung

Richtlinien für die Verleihung von Ehrenzeichen des
Landesverbandes Westfälischer Angelfischer e.V.

Stand 01.11.2014

Für die Verleihung von Ehrenzeichen ist untadelige sport- und waidgerechte Haltung Voraussetzung.
Anträge sind auf vorgeschriebene Formblätter zu stellen. Die gemachten Angaben sind vom zuständigen Kreisgruppenvorsitzenden zu bestätigen.

1. Silbernes Landesfischereiverbandsabzeichen
Auf Beschluss des Vorstandes kann das silberne Landesfischereiverbandsabzeichen an ein Mitglied verliehen werden, dass:

  • 25 Jahre Mitglied eines Vereins ist und sich in dieser Zeit besonders um die Sportfischerei und seinen Verein verdient gemacht hat.
  • 15 Jahre Vorstandsmitglied eines Vereins ist.
  • 8 Jahre der Leitung einer Kreisgruppe angehört.
  • 8 Jahre Mitglied eines Landesfischereiverbandsvorstandes oder der Landesfischereiverbandsjugendleitung ist.
  • 8 Jahre Vorsitzender eines Vereins unseres Landesfischereiverbandes ist.
  • sich um den Landesfischereiverband besonders verdient gemacht oder das Ansehen des Landesfischereiverbandes gefördert hat.


2. Goldenes Landesfischereiverbandsabzeichen
Auf Beschluss des Vorstandes kann das goldene Landesfischereiverbandsabzeichen an ein Mitglied verliehen werden, dass:

  • 40 Jahre Mitglied eines Verein unseres Landesfischereiverbandes ist und sich in dieser Zeit besonders um die Sportfischerei und seinen Verein verdient gemacht hat.
  • 25 Jahre Vorstandsmitglied eines Vereins ist.
  • 12 Jahre der Leitung einer Kreisgruppe angehört.
  • 12 Jahre Mitglied des Landesfischereiverbandsvorstandes oder der Landesfischereiverbandsjugendleitung ist.
  • Überragende Leistung von bleibenden Wert in einem Verein oder Landesfischereiverband in der Arbeit für Sportfischerei erbracht hat.


3. Silberne Landesfischereiverbandsmedaille
Auf Beschluss des Vorstands kann die silberne Landesfischereiverbandsmedaille verliehen werden an Vereine zum 25 jährigen Vereinsbestehen und an Mitglieder, die sich über einen längeren Zeitraum um den Landesfischereiverband oder die Sportfischerei verdient gemacht haben.

4. Goldene Landesfischereiverbandsmedaille
Auf Beschluss des Vorstandes kann die goldene Landesfischereiverbandsmedaille verliehen werden zum 50 jährigen Vereinsbestehen.

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