Abstand zur Zielerreichung der WRRL nach wie vor beträchtlich
Die EU-Wasserschutzvorschriften zielen drauf ab, dass sich bis zum Jahr 2027 alle europäischen Gewässer in einem guten Zustand befinden. Der aktuelle Bericht misst die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten auf dem Weg zu diesem Ziel. Der Bericht zeigt deutlich, dass der Abstand zur vollständigen Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie immer noch beträchtlich ist.
Fehlende Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen
Die EU-Mitgliedstaaten würden ihre Maßnahmenprogramme zwar umsetzen, insbesondere zur Bekämpfung der Verschmutzung, zur Wasserentnahme und zur Wassereffizienz, aber mangels ausreichender Finanzierung geschieht dies jedoch nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit. Darüber hinaus erfordere die Verringerung des Hochwasserrisikos in ganz Europa eine konsequente Umsetzung der Hochwasserrichtlinie und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Mangelnde Finanzierung sowie bürokratische Hürden sorgen für Verzögerung
Der Bericht zeigt, dass zur Halbzeit des Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 die Umsetzung der Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten planmäßig verlief, wobei es in einigen Fällen zu Verzögerungen kam. Im Vergleich zum vorangegangenen Bewirtschaftungszyklus haben alle Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen gemeldet sowie wurden von mehreren die Berichterstattung abgeschlossen und deckten somit all ihre Flussgebiete ab. Die meisten Mitgliedsstaaten haben gute Fortschritte bei der Defizitanalyse, die zum Erreichen eines guten Zustandes erforderlich sind, gemacht. Weiterhin berichten die Mitgliedstaaten, dass besonders fehlende Finanzierungsmittel, Verzögerungen sowie bürokratische Hürden die größten Hindernisse darstellen.
Nur intakte Ökosysteme können uns vor den zukünftigen Herausforderungen schützen
Virginijus Sinkevičius, EU-Kommisar für Umwelt, Fischerei und Meere, betont, dass speziell die „Dürre und Wassermangel jedes Jahr Schäden in Höhe von 9 Mrd. EUR verursachen. Ganz zu schweigen von den Schäden an den Ökosystemen und den von ihnen erbrachten Leistungen. Nur gesunde Flüsse und Seen könnten uns vor den wachsenden Herausforderungen wie Dürren oder Überschwemmungen schützen. Unsere Mitgliedstaaten würden zwar Fortschritte in die richtige Richtung machen, aber es müsse ein schnelleres Vorankommen geben und mehr in die Wasserwirtschaft investiert werden. Der Europäische Green Deal ist unsere Chance die Beständigkeit des Wassers gemeinsam zu verbessern, indem wir ein Bewusstsein für das Thema Wasser in allen politischen Bereichen sicherstellen.“
Datenlage des dritten Bewirtschaftungszyklus noch unklar
Für den dritten Bewirtschaftungszyklus stehen laut Umweltbundesamt noch keine zusammenfassenden Daten hinsichtlich des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer in Deutschland zur Verfügung. Eine Veröffentlichung seitens des Umweltbundesamtes wird im Spätsommer 2022 erwartet, ähnlichen dem Bericht zur Umsetzung der WRRL aus dem Jahr 2016. Ein Bericht zum europäischen Abschneiden der Wasserrahmenrichtlinie auf Basis der Daten des dritten Zyklus wird voraussichtlich Anfang 2023 erscheinen. Die Bewirtschaftungspläne sowie eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme der einzelnen Flussgebiete im dritten Zyklus sollen noch bis zum Ende des Jahres veröffentlicht werden. Für das Flussgebiet Elbe sind die Bewirtschaftungspläne für den Zeitraum 2022-2027 beispielsweise bereits online verfügbar.
DAFV informierte schon mehrfach über die mangelnde Umsetzung der WRRL
Der DAFV hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG in Deutschland nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfährt. Eine der vermuteten Hauptursachen für den desaströsen Zustand dieser biologischen Qualitätskomponente ist der ungezügelte Ausbau der Kleinwasserkraft, der mit der nach unserem Rechtsverständnis nicht EU rechtskonformen Umsetzung der Energierichtlinie noch weiter im Schnellverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung forciert wird. In seiner Beschwerde vom Dezember 2021 kritisiert der DAFV, dass in der Bundesrepublik Deutschland wurde trotz massiver Proteste der Umweltverbände direkt bei den Verantwortlichen im Bundesumweltministerium, dem Bundestag und allen Landesregierungen die Umsetzung der Richtlinie 2018/2001 im Wasserhaushaltsgesetz § 11 a aus unserer Sicht rechtswidrig in nationales Recht umgesetzt.
Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung der EU-Kommission sowie den 6. Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.