Mit faulen Eiern im „Osterpaket“ haben Bundestag und Bundesrat ungeachtet der europarechtlichen Vorgaben, wie der Wasserrahmen-, FFH- und Umwelthaftungsrichtlinie die Wasserkraftlobby bedient. Scheinbar ist den Bundesländern nicht klar, dass nach dem bereits laufenden Pilotverfahren wegen Verfehlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, unweigerlich ein Vertragsverletzungsverfahren folgt und die Sanktionen nicht der Bund, sondern die Länder anteilig tragen müssen.