Die Kormoranverordnung wurde vom Land Nordrhein-Westfalen zum Schutz der natürlichen Tierwelt und zur Vermeidung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane beschlossen.
Die Bedeutung der Kormoranbejagung für den Erhalt gesunder Gewässer und Fischbestände ist unbestreitbar. Es ist ermutigend zu sehen, dass Jäger bereit sind, mit Vereinen zusammenzuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen. Wir dürfen die Kormoranproblematik, auch in Naturschutzgebieten, nicht aus den Augen verlieren, denn für uns ist die Kormoranbejagung in erster Linie Fischarten- und Gewässerschutz.
§ 11 der Verordnung besagt, dass der Landesregierung bis zum 31. Juni 2025 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung berichtet werden muss. Dazu kann diese Umfrage wertvolle Daten liefern, die helfen, die Situation besser zu verstehen und effektive Maßnahmen zu ergreifen.
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