Der Fischereiverband NRW und die organisierten Anglerinnen und Angler in Nordrhein-Westfalen verfolgen die energiepolitische Diskussion zur Genehmigung und zum Ausbau der schwimmenden Photovoltaik mit großer Skepsis und Besorgnis.
Als Teil der Bemühungen zur Energiewende gewinnt die Erzeugung von Solarstrom auf Gewässerflächen durch schwimmende Photovoltaikanlagen (Floating PV oder FPV) auf Stillgewässern in Deutschland und NRW zunehmend an Bedeutung.
In Nordrhein-Westfalen sind Baggerseen und Talsperren ein prägender Teil der Gewässer- und Kulturland-schaft. Wie natürliche Stillgewässer, dies es in NRW nur vereinzelt gibt, sind diese von Menschenhand geschaffenen Seen wichtige und ökologisch wertvolle Lebensräume u. a. für viele Fischarten, Amphibien, Insekten und Wasservögel. In Nordrhein-Westfalen kümmern sich mehrere hundert Fischerei- und Gewässerschutzvereine mit über 100.000 organisierten Anglerinnen und Anglern fachkundig und ehrenamtlich um diese Gewässer.
Der potenzielle Einfluss schwimmender PV-Anlagen auf die Seeökologie, die damit verbundenen Prozesse und Lebensgemeinschaften ist bis heute weitgehend unerforscht. Das betrifft u. a. Fragen zum Zirkulationsgeschehen und zur Wassertemperatur, Produktivität, Abschattung, Verankerung und Lebensraumverfügbarkeit für die aquatische Tier- und Pflanzenwelt. In diesen Zusammenhängen kann nicht ausschließlich nur von „künstlichen Gewässern“, „Ausbaupotenzialen“ und der „Vermeidung von Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft“ gesprochen werden. Vielmehr müssen die Gewässerökologie und die naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung dieser Seen bei allen FPV-Vorhaben Berücksichtigung finden!
Ebenso wie natürliche Seen durchlaufen Baggerseen unterschiedliche Entwicklungsstadien und mit dieser Sukzession verbundene ökologische Prozesse und Veränderungen sind Voraussetzung und Lebensgrundlage für verschiedene Tier- und Pflanzengemeinschaften. Es ist daher zwingend notwendig, die Planung und Genehmigung schwimmender PV-Anlagen im Einzelfall zu bewerten.
Der Fischereiverband NRW fordert daher im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Umweltverträglichkeitsprüfung für jede zu errichtende Floating PV-Anlage. Die Prüfungen sind unter Berücksichtigung aller betroffenen Tier- und Pflanzengruppen durchzuführen und müssen die Fischerei und Lebensgemeinschaften unter Wasser in besonderem Maße berücksichtigen. Bestehende Regelungen zur Begrenzung der Flächengröße von schwimmenden PV-Anlagen und Mindestabstände zum Ufer sind beizubehalten und dürfen nicht erweitert werden. Der Fischereiverband NRW macht darauf aufmerksam, dass ein erhöhter Forschungsbedarf zum Einfluss von Floating PV besteht. Dabei sind die Erfassung des Ist-Zustandes und ein Monitoring wichtig, um den Einfluss und langfristige Veränderungen der Seeökologie durch FPV-Anlagen erfassen zu können.
Der Fischereiverband NRW lehnt schwimmende PV-Anlagen auf nordrhein-westfälischen Seen nicht grundsätzlich ab, mahnt aber eindringlich die Berücksichtigung der Anliegen aller Beteiligten, des Natur- und Artenschutzes und der Fischerei an!