Im Rahmen des Berichtes über das faunistische Monitoring sowie begleitende Maßnahmen auf dem Gelände der Halde Hahnenfurth (Berichtsjahre 2021 u. 2022, vgl. Ökoplan Kordges (2023) war auf den illegalen und naturschutzfachlich unerwünschten Fischbesatz in dem zu Artenschutzzwecken angelegten Folienteich auf dem Plateau der Halden Hahnenfurth hingewiesen worden.
Das Gewässer war vorrangig für die Zielart Geburtshelferkröte geplant und im November 2019 fertiggestellt worden. Bereits in der folgenden Fortpflanzungssaison des Jahres 2020 konnten Larven der Zielart in dem Gewässer nachgewiesen werden, die eine spontane Annahme des Ersatzgewässers und eine erfolgreiche Reproduktion belegten. Auch aus der Saison 2021 lagen einzelne Larvennachweise vor, deren erfolgreiche Entwicklung aber fraglich blieb, da ein illegaler Fischbesatz festgestellt worden war. Entsprechende Bedenken wurden in 2022 dadurch bestätigt, dass aus der Saison keine weiteren Larvennachweise mehr vorlagen, was einen erhöhten Handlungsbedarf zur zeitnahen Entfernung des Fischbesatzes begründete.
Soweit das in dem in 2021 noch sehr klaren Gewässer erkennbar war, handelte es sich bei dem illegalen Besatz um zwei große Graskarpfen (Ctenophayngodon idella) sowie um Goldfische (Carassius gibelio aurauts), die sowohl in 2021 als auch in 2022 erfolgreich reproduzierten und deren Bestand auf über hundert Tiere geschätzt wurde.
Anlässlich eines Ortstermines mit der Höheren (Bez.Reg. Düsseldorf, Dezernat 51) und Unteren Naturschutzbehörde (UNB Wuppertal) am 18.04. wurde die Regiobahn GmbH als Eigentümerin des Haldengeländes aufgefordert, den Fischbesatz mittels einer Elektrobefischung zeitnah zu entfernen, um erneute prädationsbedingte Verluste von Amphibienlarven in der Fortpflanzungssaison 2023 zu vermeiden. Die Maßnahme ist zu dokumentieren und den Fachbehörden vorzulegen.
Am 23.04. 2023 erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Maschka (Fischereiberater Landesverband Westfälischer Angelfischer e.V.) eine mehrstündige Abfangaktion, bei der eine Kombination aus Elektrobefischung und Schleppnetz zum Einsatz kam. Die Tiere wurden lebend gefangen, in großdimensionierten Fangwannen zwischengehältert und anschließend in fischereilich genutzte private Angelgewässer überführt.
Im Rahmen der Fangaktion konnten die beiden großen Graskarpfen entnommen werden, von denen der kleinere eine Länge von über 60 und der größere eine Länge von fast 80 cm aufwies.
Darüber hinaus wurden 182 - 88 adulte (darunter ca. 40 zweijährige) und 94 vorjährige - Goldfische gefangen. Die Jungfische des Jahres 2022 waren in zwei deutlich getrennten Größenklassen vertreten, die offensichtlich auf eine frühe sowie eine zweite sehr späte Laichphase zurückzuführen sind.
Bedingt durch die gegenüber 2021 besatzbedingte starke Wassertrübung kann der sichtbare Fangerfolg nur unter Vorbehalt eingeschätzt werden.
Während ein möglicher Verbleib weiterer größerer Graskarpfen sicher ausge-schlossen werden kann, konnten sich einzelne adulte Goldfische erkennbar den Fangbemühungen erfolgreich entziehen. Insbesondere der Anteil an vorjährigen Jungfischen, der im Gewässer verblieben ist, bleibt – auch bedingt durch die Trübung – unklar. Einerseits konnten kleinwüchsige Jungfische durch die Maschen des Schleppnetzes hindurchschlüpfen, andererseits können sich gerade kleine Fische den Wirkungen des Stromfeldes besser entziehen, als größere Exemplare.
Vor diesem Hintergrund bedarf es erneuter Sichtkontrollen des Gewässers, die Aufschluss über verbleibenden Handlungsbedarf und z.B. eine erneute Abfischung liefern müssen. Einerseits muss möglichst verhindert werden, dass verbleibende adulte Goldfische erneut reproduzieren, gleichzeitig muss geprüft werden, wie viele Jungfische in dem Teich verblieben sind.
Ungeachtet dieser Fragen kann die Fangaktion als Erfolg und wertvoller Beitrag zur Sicherung der Habitatfunktionen des Gewässers bewertet werden, da der von den Fischen auf Amphibienlaich und -larven ausgehende Prädationsdruck ganz erheblich minimiert wurde.
Parallel dazu ist zu klären, wie Unbefugten die Anfahrt an das Gewässer verwehrt werden kann, da der Besatz mit den beiden großwüchsigen Graskarpfen nur durch einen Antransport mittels Fahrzeug möglich gewesen ist.