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Angeln in NRW wird einfacher: Das ändert sich beim Fischereischein

Veröffentlicht am
1. Juli 2026
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Der Landtag hat eine umfassende Reform der Fischereigesetzgebung auf den Weg gebracht. Es handelt sich um die tiefgreifendste Neuerung für Angelbegeisterte im Land seit sehr langer Zeit – und sie bringt spürbare Erleichterungen für Familien, Jugendliche und alle, die den Papierkram rund um den Fischereischein bislang als lästig empfunden haben.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Neuerungen treten am 3. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin bleibt vieles beim Alten – danach ändert sich einiges grundlegend.

Die zentralen Neuerungen auf einen Blick

  • Mindestalter gesenkt: Die Fischerprüfung kann künftig schon mit 12 statt wie bisher mit 14 Jahren abgelegt werden.
  • Jugendfischereischein entfällt: Diese separate Regelung für junge Anglerinnen und Angler wird gestrichen.
  • Leichterer Einstieg für junge Leute: Das Angeln wird für den Nachwuchs unkomplizierter gestaltet.
  • Digitaler Fischereischein: Der Schein wandert aufs Smartphone bzw. wird digital verfügbar.
  • Gültigkeit auf Lebenszeit: Einmal ausgestellt, muss der Schein nicht mehr erneuert werden.
  • Fischereiabgabe digital bezahlbar: Die Zahlung läuft künftig online.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Sowohl für Anglerinnen und Angler als auch für die Behörden sinkt der bürokratische Aufwand.

Angeln schon ab 12 Jahren allein möglich

Eine der spannendsten Änderungen betrifft den Nachwuchs: Weil das Mindestalter für die Prüfung von 14 auf 12 Jahre sinkt, dürfen Jugendliche mit gültigem Fischereischein künftig schon mit 12 Jahren ohne Begleitung angeln gehen. Für viele angelbegeisterte Familien dürfte das eine echte Erleichterung sein.

Wichtig: Übergangsphase beachten

Wer noch einen Fischereischein nach dem bisherigen Verfahren beantragen möchte, hat dafür nur noch bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Die neuen digitalen Angebote – also sowohl die Antragstellung bei den Gemeinden nach neuem Recht als auch die Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger – starten erst am 3. Juli.

Das bedeutet konkret: Am 1. und 2. Juli 2026 können vorübergehend gar keine Fischereischeine ausgestellt werden – weder nach altem noch nach neuem Muster. Wer also kurzfristig einen Schein benötigt, sollte diese Lücke unbedingt einplanen.

Warum die Reform sinnvoll ist

Ziel des Gesetzes ist es, das Angeln zugänglicher, zeitgemäßer und familienfreundlicher zu machen. Gleichzeitig wird die Fischereiverwaltung digital und zukunftsfest aufgestellt – ein Schritt, der sowohl den Behörden als auch den Anglerinnen und Anglern selbst zugutekommen dürfte.

Weiterführende Informationen

Wer sich tiefer mit dem Thema beschäftigen möchte, findet hier weitere Quellen:

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