
Der Landtag hat eine umfassende Reform der Fischereigesetzgebung auf den Weg gebracht. Es handelt sich um die tiefgreifendste Neuerung für Angelbegeisterte im Land seit sehr langer Zeit – und sie bringt spürbare Erleichterungen für Familien, Jugendliche und alle, die den Papierkram rund um den Fischereischein bislang als lästig empfunden haben.
Die Neuerungen treten am 3. Juli 2026 in Kraft. Bis dahin bleibt vieles beim Alten – danach ändert sich einiges grundlegend.
Eine der spannendsten Änderungen betrifft den Nachwuchs: Weil das Mindestalter für die Prüfung von 14 auf 12 Jahre sinkt, dürfen Jugendliche mit gültigem Fischereischein künftig schon mit 12 Jahren ohne Begleitung angeln gehen. Für viele angelbegeisterte Familien dürfte das eine echte Erleichterung sein.
Wer noch einen Fischereischein nach dem bisherigen Verfahren beantragen möchte, hat dafür nur noch bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Die neuen digitalen Angebote – also sowohl die Antragstellung bei den Gemeinden nach neuem Recht als auch die Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger – starten erst am 3. Juli.
Das bedeutet konkret: Am 1. und 2. Juli 2026 können vorübergehend gar keine Fischereischeine ausgestellt werden – weder nach altem noch nach neuem Muster. Wer also kurzfristig einen Schein benötigt, sollte diese Lücke unbedingt einplanen.
Ziel des Gesetzes ist es, das Angeln zugänglicher, zeitgemäßer und familienfreundlicher zu machen. Gleichzeitig wird die Fischereiverwaltung digital und zukunftsfest aufgestellt – ein Schritt, der sowohl den Behörden als auch den Anglerinnen und Anglern selbst zugutekommen dürfte.
Wer sich tiefer mit dem Thema beschäftigen möchte, findet hier weitere Quellen:
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