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Anmeldung eines Schnupperangelns beim LWAF

Hier kannst Du ein Schnupperangeln anmelden. Das Schnupperangeln ist erst nach Erhalt der Bestätigung durch unseren Verband erlaubt.

Es gelten folgende Bestimmungen:

  1. Der Veranstalter des „Schnupperangelns“ ist ein Fischereiverband. Die Veranstaltungen werden beim Fischereiverband NRW angezeigt.
  2. Bei dem „Schnupperangeln“ handelt es sich um eine ein- bis maximal zweitägige Veranstaltung.
  3. Die Personen ohne Fischereischein stehen während des „Schnupperangelns“ unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung eines erwachsenen Fischereischeininhabers, der für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich ist.
  4. Tierschutzrelevante Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Abhaken und Töten der gefangenen Fische, werden ausschließlich von den Fischereischeininhabern durchgeführt.
  5. Beim Schnupperangeln darf kein eigenes oder mitgebrachtes Fischereigerät verwendet werden.

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