
Verstärkung im FVNRW-Team zur strukturellen Vorbereitung des „Praxistages“
Seit Beginn des Jahres haben Julian Wiemer (Vollzeit) und Dirk Auweiler (Minijob) ihre hauptamtliche Tätigkeit beim Fischereiverband NRW e. V. aufgenommen. Sie stehen ab sofort als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um Konzeption, Organisation und Umsetzung des Praxistages zur Verfügung.
Der verpflichtende Praxistag als Zulassungsvoraussetzung zur Fischerprüfung wird künftig ein wesentlicher Teil der geplanten Novellierung der Fischerprüfung NRW sein. Die Einführung eines verpflichtenden Praxistages ist Teil der bundesländerübergreifenden Harmonisierung der Fischerprüfung und soll im Jahr 2028 in NRW erfolgen. Mit der Angleichung der Prüfungsstandards und -voraussetzungen soll die gegenseitige Anerkennung der Fischerprüfung in 16 Bundesländern langfristig erreicht werden. Über entsprechende Änderungen im nordrhein-westfälischen Fischereirecht (v. a. Fischerprüfungsverordnung) soll die Fischerprüfung – zukünftig bestehend aus Theoriefragen mit integrierter Fischartenerkennung – an digitalen und internetfähigen Endgeräten bei den Kreisen und kreisfreien Städten abgelegt werden.
Der praktische Teil der Fischerprüfung wird künftig entfallen. Stattdessen wird ein neuer verpflichtender Praxistag als Zulassungsvoraussetzung zur Fischerprüfung eingeführt, bei dem grundlegende praktische Kompetenzen der Angelfischerei vermittelt werden. Dazu zählen insbesondere der tierschutzrechtskonforme Umgang mit dem Lebewesen Fisch unter anderem mittels Übungen an einem Fischdummy sowie die sachgerechte Auswahl von Angelgerät und die Vermittlung der wichtigsten Knoten für die geläufigsten Angelmethoden. Der verpflichtende Praxistag umfasst einen zeitlichen Umfang von acht Ausbildungsstunden oder alternativ zwei Einheiten à vier Zeitstunden. Nach erfolgreicher Teilnahme (ohne gesonderte Abschlussprüfung) erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, die als Voraussetzung zur Fischerprüfungsteilnahme gilt.
Bis zur fischereirechtlichen Implementation des Praxistages in NRW sind eine Vielzahl organisatorischer und struktureller Vorbereitungen beim FV NRW, den drei Landesfischereiverbänden, seinen Bezirken und Kreisgruppen sowie den Vereinen zu leisten.
Der Fischereiverband NRW e. V. möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der verpflichtende Praxistag für Vereine und engagierte Ausbilder eine große Chance darstellt. Der persönliche Kontakt zu den neuen Anglerinnen und Anglern im Rahmen der Praxistage bietet die Möglichkeit, über die Fischerprüfung hinaus Interesse an der Vereinsarbeit, weiterführenden Schulungen und Vereinsangeboten zu wecken.


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