Richtlinien für die Verleihung von Ehrenzeichen des Landesverbandes Westfälischer Angelfischer e.V.
Stand 01.11.2014
Für die Verleihung von Ehrenzeichen ist untadelige sport- und waidgerechte Haltung Voraussetzung.
Anträge sind auf vorgeschriebene Formblätter zu stellen. Die gemachten Angaben sind vom zuständigen Kreisgruppenvorsitzenden zu bestätigen.
1. Silbernes Landesfischereiverbandsabzeichen
Auf Beschluss des Vorstandes kann das silberne Landesfischereiverbandsabzeichen an ein Mitglied verliehen werden, dass:
2. Goldenes Landesfischereiverbandsabzeichen
Auf Beschluss des Vorstandes kann das goldene Landesfischereiverbandsabzeichen an ein Mitglied verliehen werden, dass:
3. Silberne Landesfischereiverbandsmedaille
Auf Beschluss des Vorstands kann die silberne Landesfischereiverbandsmedaille verliehen werden an Vereine zum 25 jährigen Vereinsbestehen und an Mitglieder, die sich über einen längeren Zeitraum um den Landesfischereiverband oder die Sportfischerei verdient gemacht haben.
4. Goldene Landesfischereiverbandsmedaille
Auf Beschluss des Vorstandes kann die goldene Landesfischereiverbandsmedaille verliehen werden zum 50 jährigen Vereinsbestehen.
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