Hier kannst Du ein Schnupperangeln anmelden. Das Schnupperangeln ist erst nach Erhalt der Bestätigung durch unseren Verband erlaubt.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Der Veranstalter des „Schnupperangelns“ ist ein Fischereiverband. Die Veranstaltungen werden beim Fischereiverband NRW angezeigt.
- Bei dem „Schnupperangeln“ handelt es sich um eine ein- bis maximal zweitägige Veranstaltung.
- Die Personen ohne Fischereischein stehen während des „Schnupperangelns“ unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung eines erwachsenen Fischereischeininhabers, der für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich ist.
- Tierschutzrelevante Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Abhaken und Töten der gefangenen Fische, werden ausschließlich von den Fischereischeininhabern durchgeführt.
- Beim Schnupperangeln darf kein eigenes oder mitgebrachtes Fischereigerät verwendet werden.