Ab dem Jahr 2017 muss der Fischbesatz, der aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert werden soll, rechtzeitig vor dem Einsatz in das Gewässer im Rahmen einer Besatzvoranmeldung bei der zuständigen Oberen Fischereibehörde (OFB) zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das Formular „Voranmeldung von Fischbesatzmaßnahmen“ schicken Sie zuerst an unseren Verband. Wir prüfen den Antrag und leiten diesen an die jeweilige OFB zur Genehmigung weiter. Sie erhalten innerhalb von 8 Wochen eine Rückmeldung mit der entsprechenden Entscheidung der OFB.
Erst dann darf der Fischbesatz durchgeführt werden.
Nach dem Fischbesatz ist der „Antrag und Verwendungsnachweis auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes NRW“ mit Originalrechnungen und Kontoauszügen, bei der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen. Dem Antrag ist die Voranmeldung mit der entsprechenden Entscheidung und ggfls. Nachträgen der OFB beizufügen. Die 2. Seite des Antrages (Ziffer 2.2 „Angabe zu den Besatzgewässern“) muss nicht mehr ausgefüllt werden, da diese Angaben bereits in der Voranmeldung enthalten sind.
Füllen Sie den Antrag auf Besatzvoranmeldung aus. Es werden nur aktuelle Anträge akzeptiert.
Der Antrag für Besatzzuschuß muss bis zum 31.03. des Folgejahres über unseren Verband bei der Landwirtschaftskammer NRW eingereicht werden. Die Genehmigung der Besatzvoranmeldung ist beizulegen.
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