Ihr plant eine Weiterbildung oder eine Jugendfreizeit für 2023? Dann könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen hierfür Fördermittel beantragen! Als Frist gilt der 30.06.2022. Um einen Antrag zu stellen, müsst Ihr als erstes prüfen, ob Eure Veranstaltung förderfähig ist. Anschließend müsst Ihr das entsprechende Formblatt ausfüllen und an Eure Verbandsjugendleitung senden. Bei beidem hilft Euch die angehangene „Planungshilfe: Bedarfsmeldung“ Bitte verwendet ausschließlich die darin enthaltenen Formblätter für Euren Fördermittelantrag!
Antragsberechtigt sind nach den Richtlinien des Landessportbundes NRW e. V. nur Vereine, welche:
Zudem fordern wir alle antragstellenden Vereine auf, sich dem Schutzkonzept der Landesfischereiverbände anzuschließen. Wir weisen darauf hin, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich tätige Personen bei Kinder- und Jugendfreizeiten besteht.
Solltet Ihr das Schutzkonzept noch nicht umgesetzt haben, so helfen wir Euch gerne dabei! Meldet Euch bei mir oder Eurer Verbandsjugendleitung.