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Angeln in Naturschutzgebieten steht den Schutzzielen nicht paschal entgegen.
Foto: DAFV, Olaf Lindner
Anlässlich der geplanten EU-Biodiversitätsstrategie 2030[1] fordert der DAFV eine Umsetzung mit Augenmaß.
Nachdem seinerzeit mit der FFH-Richtlinie zugesagt wurde, dass bestehende Nutzungen in den FFH-Gebieten nicht betroffen sind, musste die Freizeitfischerei im Laufe der Jahre erfahren, dass es trotzdem zu substanziellen Einschränkungen oder gar Verboten gekommen ist. In der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sieht die EU nun eine deutliche Ausweitung von Schutzgebieten vor.
In einer Konkretisierung seitens der Europäischen Kommission zu der Biodiversitätsstrategie wurde jüngst ein Vorschlag (siehe Anlage) vorgelegt. Darin beschreibt die EU-Kommission noch einmal das Ziel, jeweils 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union zu schützen, dies mit der Maßgabe, jeweils 10 Prozent der Land- und Meeresflächen unter sogenannten „strengen Schutz“ zu stellen. Das Konzept des „strengen Schutzes“ soll laut dem aktuellen Vorschlag dahin ausgestaltet werden, jegliche Landnutzung, einschließlich Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Bergbau vollständig zu verbieten, die Flächen also ganz aus der Nutzung zu nehmen. Während der DAFV einer Ausweitung von Schutzgebieten durchaus positive Aspekte abgewinnen kann, muss sich eine nachhaltige Nutzung an naturschutzfachlichen Zielen orientieren und nicht über pauschale Verbote geregelt werden.
Wörtlich heißt es in dem Vorschlag für die technische Umsetzung der Schutzgebiete:
“Extractive activities, such as mining, fishing, hunting or forestry, are not compatible with this level of protection, while less intrusive activities such as scientific research, natural disaster prevention, non-intrusive renewable energy installations or non-intrusive and strictly controlled tourism may often be compatible.”
Eine nachhaltige Nutzung im Rahmen der Freizeitfischerei als extraktive Tätigkeit in Schutzgebieten zu pauschalisieren, widerspricht aus unserer Sicht sowohl den Hegezielen auf Grundlage der „guten fachlichen Praxis“ im Rahmen der geltenden Fischereigesetze, als auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Die Freizeitfischerei in Deutschland nimmt flächendeckend eine aktive Rolle bei dem Erhalt und der Wiederansiedlung bzw. Wiederherstellung bedrohter Fischarten und deren Lebensräume war. Fast 8% der deutschen Bevölkerung geht mindestens einmal im Jahr angeln, dazu gehören die Anglerverbände in vielen Bundesländern zu den größten anerkannten Naturschutzorganisationen. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage dafür, dass die Freizeitfischerei pauschal im Widerspruch zu den Schutzzielen von Schutzgebieten steht, im Gegenteil. Dazu hat der DAFV bereits einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, welcher diese überholte These in der gelebten Praxis eindrucksvoll wiederlegt: Angeln hilft Naturschutzgebieten.[2][3]
„Die Angler waren und sind kein pauschales Problem von Schutzgebieten, sondern ein Teil der Lösung. Viele dieser Gebiete haben sich über Jahre mit den Anglern erst zu dem entwickelt, was sie heute sind. Schon bei der Ausweisung der vorhandenen Naturschutzgebiete in der Ostsee wurde versucht der Freizeitfischerei einen negativen Einfluss auf die Schutzgüter nachzusagen, jedoch aus Sicht des DAFV und führenden Forschungsinstituten ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage. Pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage bringen aus unserer Sicht keinen weiter und werden die Akzeptanz für die Maßnahmen in der Gesellschaft in Frage stellen“, so Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV.
Spannend bleibt auch, was unter dem nicht weiter spezifizierten Begriff "non-intrusive renewable energy installations" als erlaubte Ausnahme zu verstehen sein soll. Wenn hier durch die Hintertür Wasserkraftanlagen in Schutzgebieten legalisiert und die Freizeitfischerei pauschal verboten werden soll, ist das unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten aus Sicht des DAFV in keiner Weise akzeptabel.
In diesem Zuge hat auch das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) eine Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher der Erhalt bestehender Schutzgebiete gefordert wird. Dazu hat das AFN einen Brief an die deutschen Mitglieder der Expert Group on Birds and Habitat Directives (NADEG) im Namen aller Mitgliedsverbände verschickt. Der DAFV hat darin über seine Mitgliedschaft im DFV Stellung zur zukünftigen Nutzung im Rahmen der Freizeitfischerei Stellung bezogen. Des Weiteren wird die European Anglers Alliance (EAA) in den zukünftigen Beratungen auf Ebene der EU gegen die pauschalisierten Verbote argumentieren.
Pressmitteilung des DEUTSCHEN ANGELFISCHERVERBAND e.V. vom 22.12.2020
[1] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a3c806a6-9ab3-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF
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